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wie viel mietminderung bei badsanierung?

Die Höhe der Mietminderung bei einer Badsanierung kann zwischen 10% und 100% liegen, je nach den Beeinträchtigungen, die Sie während der Sanierung hinnehmen müssen.

Faktoren, die die Höhe der Mietminderung beeinflussen:

  • Umfang der Beeinträchtigung:
    • Kein Zugang zum Bad: 100% bis 80% Minderung
    • Teilweiser Zugang zum Bad (z.B. Toilette, aber keine Dusche): 50% bis 70% Minderung
    • Einschränkungen der Nutzung (z.B. kaltes Wasser, Lärm): 10% bis 40% Minderung
  • Dauer der Sanierung: Je länger die Sanierung dauert, desto höher kann die Minderung ausfallen.
  • Alternative Nutzungsmöglichkeiten: Gibt es z.B. ein Gäste-WC im Haus oder in der Nähe, kann die Minderung geringer ausfallen.
  • Vereinbarungen im Mietvertrag: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, ob dort Regelungen zur Mietminderung bei Sanierungsarbeiten enthalten sind.

So gehen Sie vor, wenn Sie die Miete mindern möchten:

  1. Dokumentieren Sie die Beeinträchtigungen: Notieren Sie die Art, den Umfang und die Dauer der Beeinträchtigungen. Fotos und Videos können hilfreich sein.
  2. Setzen Sie den Vermieter schriftlich in Kenntnis: Informieren Sie Ihren Vermieter über die Mietminderung und begründen Sie diese anhand Ihrer Dokumentation.
  3. Berechnen Sie die Höhe der Minderung: Orientieren Sie sich dabei an den oben genannten Faktoren und an gängigen Minderungstabellen.
  4. Zahlen Sie die geminderte Miete: Reduzieren Sie Ihre Mietzahlung entsprechend Ihrer Berechnung.
  5. Bei Unstimmigkeiten: Rechtsberatung einholen: Kommt es mit Ihrem Vermieter zu einem Streit, sollten Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

Wichtiger Hinweis:

  • Minderungen Sie die Miete niemals einfach ohne Ankündigung. Dies kann zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen.
  • Halten Sie den Dialog mit Ihrem Vermieter offen. Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser als ein Rechtsstreit.

Weitere Informationen:

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